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Eintrittspreise

Kontakt

Bürgerbüro mit Stadt-Info
Leitung: Tanja Riedinger
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
Telefon: 07225 / 962-444
Fax: 07225 / 962-445
E-Mail:

Öffnungszeiten

Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
7.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr



Erwachsene             Kinder/Ermäßigte            
Einzeleintritt 5 Euro 2,50 Euro
Zehnerkarte 40 Euro 20 Euro
Saisonkarte 70 Euro 35 Euro
Abendkarte (ab 18 Uhr)               3 Euro 1,50 Euro
     
Familien Alleinerziehende
Eintrittskarte 10 Euro 6 Euro
Saisonkarte 140 Euro 75 Euro

 
Kartenverkauf an der Kasse und am Automat am Eingang sowie im Bürgerbüro im Rathaus. Saisonkarten für Familien und Alleinerziehende sind nur im Bürgerbüro erhältlich. 

Eine Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt und verliert beim Verlassen des Bades ihre Gültigkeit (Saisonkarten ausgenommen).

 

Erstellung von Saisonkarten

Familienkarten erhalten Ehepaare sowie Personen in eheähnlicher Gemeinschaft und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Alter unter 18 Jahren. Jugendliche ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sind nicht mehr in der Familienkarte enthalten. Saisonkarten für Familien und Alleinerziehende werden jedem Familienmitglied ausgegeben; mit dieser Karte kann unabhängig voneinander das Bad besucht werden. Saisonkarten können jährlich neu aktiviert werden. Die Weitergabe an andere Personen ist nicht zulässig.

Für die Erstellung einer Saisonkarte muss ein ausgedrucktes Foto in der Größe eines Passbildes (3,5 x 4,5 cm) mitgebracht werden. Bei Saisonkarten für Familien ein Bild von jedem Familienmitglied. Es sind keine biometrischen Fotografien notwendig. 

 

Ermäßigungen

Ermäßigungen sind möglich für:

  • Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ist der Eintritt frei.
  • Schüler an allgemeinbildenden Schulen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
  • Studenten.
  • Menschen mit Behinderung (Grad der Behinderung von wenigstens 50, 2 Abs. 2 SGB IX). Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen, bei denen im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "B" eingetragen ist, haben freien Eintritt.

  

Bitte beachten Sie

Das Mitführen von Hunden ist im Waldseebad nicht gestattet.